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Bei der Beratungstätigkeit können wir im Gegensatz zu Großkanzleien und deren oftmals anonymer Geschäftspraxis, gerade aufgrund unserer Größe eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandantschaft gewährleisten. Dies schafft nicht nur wechselseitig Vertrauen, sondern lässt auch vorausschauende Gestaltungsmöglichkeiten in den immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen zu. Die daneben oft notwendige Prozessführung umfasst das gesamte Gebiet der allgemeinen Zivilrechtspflege, Verkehrsstrafsachen, oder die Vertretung vor den Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgerichten. Herr Rechtsanwalt Jochen Allmann, Rechtsanwalt Peter Erk und Rechtsanwalt Stephan Grünwald sind hierbei auch bei allen Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Darüberhinaus bildet die notarielle Tätigkeit einen weiteren Schwerpunkt.

Hierzu gehören maßgeblich das Beurkunden von Immobiliengeschäften in jedweder Form (Grund - oder Wohnungseigentum, Erbbaurecht- und Bauträgerverträge). Die notarielle Betreuung und Gestaltung im Erbrecht (Testament, Erbvertrag), im Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungs- und Ternnungsfolgenvereinbarung) sowie im Gesellschaftsrecht (Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen, Übertragungen, Umwand-lungen, Handelsregisteranmeldungen).



 
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